Die Buchhaltungsperioden sind jetzt optional. Sie können Ihren Mandanten komplett ohne Buchhaltungsperioden betreiben.
Die Funktionalität ist jedoch immer noch vorhanden und kann wie gewohnt verwendet werden. Eine Reihe von Funktionen erfordern zwingend Buchhaltungsperioden, z. B. der Jahresabschluss und die Datumskomprimierung.
Die Buchung von Anlagen ins Anlagevermögen ist nun auch über Einkaufsbelege möglich.